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Der Vertrag über die Werbeflächen

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kart-werbung.de
bietet Ihnen Werbeflächen auf Fahrzeugen der my-Kart.de GmbH nach den Bedingungen des unten aufgeführten Vertrags. Unsere Gesellschaft vermittelt Ihnen auch Werbeflächen auf Fahrzeugen anderer Vermieter.

M i e t v e r t r a g    ü b e r   W e r b e f l ä c h e n

Zwischen

my-Kart.de GmbH
(Nachfolgend Vermieter genannt)

und

________________________
(Nachfolgend Mieter genannt)

wird folgender Vertrag geschlossen:
 

§ 1

(1)    Der Vermieter vermietet an den Mieter die für Werbezwecke vorgesehene Fläche des Go-Karts mit dem amtlichen Kennzeichen HZ – ___  ____ nach der dem Vertrag beigefügten Anlage, die Bestandteil dieses Vertrages ist.

(2)    Der Vermieter vermietet seinerseits das Go-Kart stunden- oder tageweise an Fahrinteressenten und führt hierdurch die Werbung im Verkehr für den Mieter durch.

 

§ 2

(1)    Die Laufzeit des Vertrages beginnt zum ____________________ .

(2)    Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 / 24 Monate (ab Vertragsbeginn, Abs. 1). Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls der Mieter dies dem Vermieter mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrags schriftlich mitteilt und der Vermieter dies Angebot auf Vertragsverlängerung annimmt.

(3)     Der Vertrag kann vom Vermieter auch erfüllt werden durch Einsatz eines weiteren Fahrzeugs, wenn das oben genannte Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen nicht mehr eingesetzt wird bzw. werden kann. Der Mieter wird über den Einsatz eines neuen Fahrzeuges in Kenntnis gesetzt.

(4)     Sollte der Vertrag infolge unvorhergesehener Umstände nicht vereinbarungsgemäß eingehalten bzw. ausgeführt werden können, besteht für die Vertragsparteien die Verpflichtung zur unverzüglichen gegenseitigen Benachrichtigung.

 

§ 3

Es wird ein Mietpreis in Höhe von _____ €, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart. Die Zahlung erfolgt, sobald der Vermieter das Fahrzeug zugelassen hat und die vereinbarte Beschriftung und/oder Bemalung usw. auf der vorgesehenen Fläche erfolgt ist.

Folgezahlungen bei Verlängerung des Vertrags nach § 2 Absatz 2 sind jährlich im voraus zu leisten. Die jährliche Miete beträgt ____ € zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Vermieter stellt die Miete rechtzeitig in Rechnung.

 

§ 4

(1)      Die Werbeanlage wird vom Mieter erstellt und bleibt Eigentum des Mieters.

(2)      Der Vermieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit den Werbeflächen regelmäßig zu reinigen und gut sichtbar zu halten.

(3)      Der Mieter ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Anbringung der Werbung Sorge zu tragen sowie die zur Ausbesserung der Werbung oder Auswechselung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

(4)     Die Kosten für die Anbringung (Entwürfe, Schilder, Beschriftungsarbeiten etc.), Ausbesserung und Auswechselung der Werbung sowie für ihre Beseitigung bzw. Neutralisierung nach dem Vertragsablauf gehen zu Lasten des Mieters. Dazu gehören auch Reparaturkosten für Mängel am Fahrzeug, die sich durch die Anbringung oder Entfernung der Werbung durch den Mieter ergeben. Ausgenommen davon ist die Ausbesserung von Farbveränderungen des Fahrzeuglackes, die aufgrund der ordnungsgemäßen Nutzung der Fläche entstehen.

(5)     Wird die Werbeanlage beschädigt oder unansehnlich, ist diese auf Kosten des Mieters zu ersetzen oder auszubessern. Dieses ist auf Anfordern durch den Vermieter fällig. Wird die Werbung auf Grund eines durch einen Fahrer des Fahrzeugs verschuldeten Unfalls beschädigt, wird sie durch den Vermieter ersetzt.

(6)      Ist das Fahrzeug aufgrund von Diebstahl, Unfall oder Beschädigung länger als einen halben Monat (15 Betriebstage) nicht einsatzfähig, so dass die Werbung für diesen Zeitraum nicht vorgeführt werden kann, ist der Mietpreis anteilmäßig für die Dauer des Ausfalls zu erstatten oder die Vertragslaufzeit wird um die Ausfallzeit verlängert. Fälle höherer Gewalt, Betriebseinschränkungen durch Wettereinflüsse, wartungsbedingte Betriebsunterbrechungen sowie behördliche Anordnung sind hiervon ausgenommen.

(7)     Wird die Werbung ganz oder teilweise von den zuständigen Behörden oder Aufsichtsstellen untersagt, so kann der Vertrag vom Zeitpunkt der Beendigung der Werbung ab in dem entsprechenden Umfang aufgrund der von dem Mieter unverschuldeten Unmöglichkeit der Leistung aufgehoben werden. Schadenersatzansprüche stehen aus diesem Anlaß keiner der beiden Parteien zu. Geleistete Zahlungen werden für die noch ausstehende Zeit anteilmäßig zurückvergütet, darüber hinaus bestehen keine Ansprüche.

 

§ 5

Die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbung trägt der Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, Werbung, deren Inhalt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen gegen allgemeine Gesetze oder die guten Sitten verstößt oder deren Ausführung für ihn unzumutbar wäre, zurückzuweisen.

 

§ 6

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Rechtlich nicht zulässige bzw. nichtige Passagen führen nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages. Die nicht zulässigen oder nichtigen Passagen sind durch rechtlich zulässige zu ersetzen.

 

§ 7

Gerichtsstand ist ...........
 

Beschreibung der Werbeflächen

Preise für die Werbeflächen auf den Karts

Maße der Werbeflächen

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